Eines der Gesetze, die seit langem nicht mehr aktualisiert bzw. reformiert wurden, ist das GmbH-Gesetz. Das muss generell kein schlechtes Zeichen sein, jedoch sprechen aktuelle gesellschaftsrechtliche Entwicklungen eindeutig für Anpassungsbedarf.
So hat die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes einen Wettbewerb der Gesellschaften durch die Niederlassungsfreiheit ermöglicht, was etwa in Deutschland dazu führte, dass zahlreiche englische Limiteds in Deutschland eine Niederlassung haben. Die GmbH als Alternative konnte gerade bei Existenzgründern und kapitalschwachen Dienstleistern nicht wirklich punkten.
Das ist einer der wesentlichen Gründe für die anstehende Reform der GmbH. So werden die Gründungsvoraussetzungen wie das Mindeststammkapital deutlich gesenkt. Auch ist geplant, eine neue Art der GmbH, die Unternehmergesellschaft einzuführen. Diese
Unternehmergesellschaft dient direkt als Alternative zur Limited und soll im Wettbewerb der Gesellschaften das Punktekonto zu Gunsten Deutschlands aufbessern. Dabei ist theoretisch ein Euro Mindestkapital ausreichend.
Wann nun die neue Gesellschaft kommt, steht noch nicht exakt fest. Die offizielle Aussage lautet drittes Quartal 2008. Angesichts der Anhörungen von Sachverständigen und weitere Verzögerungen ist wohl eher zum Jahreswechsel damit zu rechnen.